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   OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08   

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https://dejure.org/2008,3549
OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08 (https://dejure.org/2008,3549)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.05.2008 - 2 LB 1/08 (https://dejure.org/2008,3549)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 2 LB 1/08 (https://dejure.org/2008,3549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Zweitwohnungssteuerpflicht bei Nutzung der Zweitwohnung Wohnung durch einen Verheirateten aufgrund des Nachgehens einer örtlich gebundenen Erwerbstätigkeit; Grundsätzliches Bestehen einer Zweitwohnungssteuerpflicht ohne Berücksichtigung ...

  • Judicialis

    GG Art 6; ; KAG SH § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6; KAG SH § 3
    Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen - Erwerbszweitwohnung; Hauptwohnung; Zweitwohnungssteuer

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 ; KAG SH § 3
    Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen - Erwerbszweitwohnung; Hauptwohnung; Zweitwohnungssteuer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 816
  • BauR 2009, 545
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
    Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für das Innehaben einer solchen Zweitwohnung diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 - u.a., E 114, 316).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter Beruf i.S.v. Art. 12 Abs. 1 GG jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. etwa Beschl. v. 26.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, E 115, 276 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
    Die unterscheidende Berücksichtigung der Gründe für den Aufenthalt zum Zwecke der Abgrenzung des Kreises der Steuerpflichtigen sei damit im Rahmen der Aufwandsteuer ein sachfremdes Kriterium und habe vor Art. 3 Abs. 1 GG keinen Bestand (BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, E 65, 325, 375).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
    Im Sinne geltungserhaltender Reduktion einer Norm kann ein Verfassungsverstoß nur festgestellt werden, wenn keine nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen zulässige und mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung möglich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.01.1991 - 1 BvR 929/89 -, E 83, 201, 214 f.; BayVGH, Urt. v. 04.04.2006 - 4 N 05.2249 -).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
    Zwar hatte der Senat sich im Hinblick auf diese Frage der - geänderten - Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes angeschlossen, doch ist das Bundesverwaltungsgericht dieser Rechtsauffassung nicht gefolgt (Urt. v. 27.10.2004 - 10 C 2.04 -, NVwZ 2005, 828).
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegen gesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.04.1997 - 1 BvR 11/96 -, NJW 1997, 2230 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249

    Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
    Im Sinne geltungserhaltender Reduktion einer Norm kann ein Verfassungsverstoß nur festgestellt werden, wenn keine nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen zulässige und mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung möglich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.01.1991 - 1 BvR 929/89 -, E 83, 201, 214 f.; BayVGH, Urt. v. 04.04.2006 - 4 N 05.2249 -).
  • BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
    Zweitwohnungssteuer und Einkommensteuer beruhen auf verschiedenen Steuergründen und erfassen je unterschiedliche Steuergegenstände (vgl. insoweit zur Gewerbesteuer BVerwG, Beschl. v. 26.07.2005 - 10 B 48.05 -, KStZ 2006, 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 14 E 1045/05
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
    Damit ist auch eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung grundsätzlich der Zweitwohnungssteuerpflicht zu unterwerfen (Senatsbeschl. v. 25.09.2007 - 2 LA 83/07 - vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 12.06.2006 - 14 E 1045/05 -, NVwZ-RR 2007, 271).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 2 LB 55/04
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 1/08
    Dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat sich der Senat aus Gründen der Wahrung der Rechtseinheit angeschlossen (Senatsurt. v. 25.05.2005 - 2 LB 55/04 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1994 - 2 M 59/94

    Staatsangehöriger; Wohnung; Ausland; Melderecht; Zweitwohnungssteuter;

  • VG Schwerin, 30.10.2007 - 3 A 2408/04

    Zweitwohnungssteuer; Befreiung; berufliche Nutzung der Zweitwohnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 2 L 58/91

    Zweitwohnungssteuer; Hauptwohnung; Hauptwohnsitz

  • VG München, 15.02.2007 - M 10 K 06.4451
  • VGH Bayern, 08.06.2007 - 4 ZB 07.899
  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 4 ZB 09.923

    Zur Zweitwohnungsteuerpflicht von Polizeivollzugsbeamten bei Nebenwohnung am

    Entscheidet sich ein residenzpflichtiger Polizeivollzugsbeamter oder Notar im Rahmen der ihm grundrechtlich garantierten Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) dafür, seinen Lebensmittelpunkt in seiner Heimatgemeinde beizubehalten oder ihn an einem anderen Ort als dem Dienstort beizubehalten oder zu begründen und am Dienstort eine Zweitwohnung zu unterhalten, so hat er die sich daraus ergebenden steuerrechtlichen Konsequenzen hinzunehmen; er betreibt insoweit einen besonderen Aufwand, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht (vgl. BayVGH vom 10.8.2009 4 ZB 09.367; zur Steuerpflicht bei einer örtlich gebundenen Berufstätigkeit s. OVG SH vom 21.5.2008 NVwZ-RR 2008, 816/817; zur Steuerpflicht bei Hauptwohung in einer Gemeinschaftsunterkunft der Bundeswehr s. OVG SA vom 30.4.2008 NVwZ-RR 2008, 817/818).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2022 - 5 MB 44/21

    Fehlende Ausnahmeregelung von der Steuerpflicht für Erwerbszweitwohnungen

    Nach den Erwägungen des 2. Senats (OVG Schleswig, Urt. v. 21.05.2008 2 LB 1/08 , juris Rn. 34) ließen sich die Regelungen über den Steuergegenstand geltungserhaltend und verfassungskonform dahingehend auslegen, dass diese nicht das Innehaben von Erwerbszweitwohnungen von Verheirateten erfassten, die nicht dauernd von ihrer Familie getrennt lebten.

    Nach der Rechtsprechung des - ehemals für das Steuerrecht zuständigen - 2. Senats bedarf es indes einer ausdrücklichen Ausnahmeregelung von der Zweitwohnungssteuerpflicht für Erwerbszweitwohnungen Verheirateter nicht (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 21.05.2008 - 2 LB 1/08 -, juris Rn. 34).

    Sie lassen sich uneingeschränkt auch auf Satzungen übertragen, die nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 erlassen worden sind (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 21.05.2008 - 2 LB 1/08 -, juris Rn. 34 ["jedenfalls"];.

  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als

    Auf den Zweck des Innehabens oder die damit verfolgten Absichten kommt es zudem nicht an, weswegen eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung die Steuerpflicht nicht ausschließt (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Februar 2010 - 1 BvR 529/09 - juris Rn. 32 ff.; Urteil vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 97; BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 7/08 - juris Rn. 16; Urteil vom 17. September 2008 - 9 C 17/07 - juris Rn. 18; BFH, Urteil vom 5. März 1997 - II R 28/95 - juris Rn. 13; OVG Schleswig, Urteil vom 21. Mai 2008 - 2 LB 1/08 - juris Rn. 33; Beschluss vom 25. September 2007 - 2 LA 83/07 - n. v.; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 14 E 1045/05 - juris Rn. 9).

    Daraus ergibt sich, dass zumindest auch die Möglichkeit für die Klägerin besteht, die Wohnung zum persönlichen Lebensbedarf zu nutzen und deswegen gerade keine reine Kapitalanlage vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 11 C 12/99 - juris Rn. 29 f.; OVG Schleswig, Urteil vom 21. Mai 2008 - 2 LB 1/08 - juris Rn. 32), sondern vielmehr zwischen Geschäftsräumen und Wohnräumen zu differenzieren ist.

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